Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn, die Fotografen und Videografen Smith and Stonemen, im Folgenden: Auftragnehmer, hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte (insbesondere Fotos und Videos), unabhängig von ihrer technischen Form oder dem Medium, das zu ihrer Erstellung oder Produktion verwendet wurde. Dazu gehören insbesondere gedruckte oder belichtete Papierfotos, gedruckte oder belichtete Fotos in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Fotos in Online-Galerien oder auf anderen Datenträgern gespeicherte Fotos und Videos.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die rechtzeitige Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen (Zeitplan, Wegbeschreibung, Sonderwünsche etc.) vorliegen. Verzögerungen in der Auftragsdurchführung, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und gelten als zu vergütende Arbeitszeit des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fotografieren und Filmen an den betreffenden Orten erlaubt ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren und Filmen erlaubt ist oder welche Rechte in Bezug auf die auf den Fotos und Videos abgebildeten Personen, Gebäude, Orte oder Gegenstände bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schad- und klaglos, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.
Mängelrügen hat der Auftraggeber schriftlich zu erheben; sie müssen spätestens 14 Tage nach Ablieferung der Aufnahmen beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotos und Videos als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sowohl der fotografische und videografische Prozess als auch die Auswahl und Bearbeitung der aufgenommenen Fotos und Videos der künstlerischen Freiheit des Auftragnehmers unterliegen. Dementsprechend werden keine Reklamationen und/oder Mängelrügen mit Bezug auf die oben genannten Punkte akzeptiert. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bestellung, die gesondert zu vergüten sind.
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Anzahl von Fotos und Videos.
Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen der Auftragnehmer, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der künstlerische Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers ist bei den Fotos und Videos ein Vintage Style. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil der Auftragnehmer informiert. Dabei erstellen Smith and Stonemen nach eigenem Empfinden eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß–Fotos.
Der Auftragnehmer fotografiert und filmt während der Hochzeit des Auftraggebers wie vertraglich vereinbart. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer auffordern, an diesem Tag zusätzliche Stunden zu arbeiten.
Der Auftragnehmer hat die von ihm nach eigenem Ermessen ausgewählten und bearbeiteten Fotos in einem vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen gewählten Dateiformat (z.B. jpeg) herauszugeben. Die RAW-Dateien der Fotografien werden unter keinen Umständen freigegeben.
Der Auftragnehmer hat die von ihm nach eigenem Ermessen ausgewählten und bearbeiteten Videos in einem vom Auftraggeber nach eigenem Ermessen gewählten Dateiformat (z.B. mp4) herauszugeben. Die Original-Aufnahmen werden unter keinen Umständen freigegeben.
Der Auftragnehmer gibt die digitalen Kopien der Fotos und Videos innerhalb von sechs Wochen nach dem Foto- und/oder Filmtermin an den Auftraggeber heraus. Bei der Erstellung besonders aufwändiger Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin unter Berücksichtigung des damit verbundenen Zeitbedarfs vereinbart.
Mit der Übergabe der Fotos und/oder der Videos an den Auftraggeber haftet dieser für Verlust, Zerstörung und Beschädigung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die digitalen Bilddateien und/oder Videodateien über den Zeitpunkt der Übergabe hinaus aufzubewahren.
Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, so wird für jede weitere angefangene Stunde ein Honorar von € 150,00 berechnet.
Um den Vertrag abzuschließen, ist eine Anzahlung von 350€ fällig welche innerhalb von 10 Tagen getätigt werden muss. Dies bedeutet, dass der Kunde verpflichtet ist, eine Vorauszahlung zu leisten. Sobald der Betrag verbucht ist, sehen die Auftragnehmer den Auftrag als fixiert an und die Auftraggeber bekommen eine Bestätigung des Auftrags.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem nachstehenden Konto des Auftragnehmers an:
Name: Arne Steinmann
IBAN: DE54 1001 1001 2999 8250 13
BIC: NTSBDEB1XXX
Für den Fall, dass die vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig eingeht, sind die Auftragnehmer berechtigt, ihre vertraglich zugesicherten Leistungen zurückzuhalten.
Die restliche Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig und zahlbar, jedoch nicht bevor der Auftragnehmer die Fotos an den Auftraggeber freigegeben hat.
Die Reisen des Auftragnehmers erfolgen von und nach Osterode am Harz. Eine Anreise innerhalb von 30 km von Osterode am Harz wird nicht berechnet, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Übersteigt die An- und Abreise zum und vom Einsatzort die zuvor vereinbarte Entfernung, werden für jeden zusätzlichen Kilometer folgende Reisekosten berechnet: 0,40 €. Bahn- oder Flugreisen sowie erforderliche Übernachtungen werden nach den tatsächlich entstandenen Übernachtungskosten berechnet.
Sofern vereinbart, stellt der Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung. In der Regel sind zwei Übernachtungen erforderlich, um eine rechtzeitige Ankunft am Hochzeitsort zu gewährleisten.
Sonstige Kosten, die durch den Auftrag entstehen, wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung, sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Während der Durchführung der Reportage wird dem Auftragnehmer eine angemessene Erfrischung und Verpflegung kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wird ein Auftrag von einer der Parteien in Ausübung ihrer gesetzlichen Kündigungsrechte storniert, so gelten die folgenden Bestimmungen.
Im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber Schadensersatz in Höhe des in Ziffer 5.2 dieses Vertrages genannten Teils der vereinbarten Vergütung zu verlangen und die Anzahlung einzubehalten, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist oder dass der Auftragnehmer die Kündigung zu vertreten hat.
Kann der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen von ihm zu vertretenden Umständen die Leistung nicht erbringen, wird dem Auftraggeber die Vorauszahlung zurückerstattet.
Ein etwaiges Rücktrittsrecht des Verbrauchers bleibt hiervon unberührt.
Die Fotos und Videos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erwirbt ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos und Videos für private Zwecke (Abzüge für den privaten Gebrauch, eigene Social-Media-Profile, eigene private Websites, etc.) Die Rechte zur Vervielfältigung der Fotos und deren Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt.
Jegliche Weitergabe zur Nutzung oder Veröffentlichung in einem nicht-privaten Kontext bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Andere Dienstleister wie Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner usw. dürfen die Fotos nur nach Genehmigung durch den Auftragnehmer verwenden.
Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung eingeräumt.
Die Auswahl der Fotos und Videos erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, alle Fotos und Videos zu erhalten.
Die Fotografien dürfen nur in ihrer ursprünglichen Fassung verwendet werden. Jede Bearbeitung oder Veränderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer darf Fotos, auf denen ausschließlich der Auftraggeber abgebildet ist, zu Werbe- und Illustrationszwecken in Publikationen (z.B. Ausstellungen, Messen, eigene Website, Blog, Soziale Netzwerke, Fachzeitschriften für Fotografie oder Hochzeiten usw.) verwenden.
Widerspricht der Auftraggeber ausdrücklich einer Verwendung der Fotos durch den Auftragnehmer zu Werbezwecken, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen in der Werbung zu verwenden. In diesem Fall erhöhen sich die Vergütungsansprüche um 15%.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Prüfung, ob das Fotografieren und Filmen erlaubt ist oder welche Rechte an den auf den Fotos und Videos abgebildeten Personen, Gebäuden, Orten oder Gegenständen bestehen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schad- und klaglos, wenn Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verpflichtung Schadensersatzansprüche geltend machen.
Für andere als vertragswesentliche Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nur, wenn diese auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruhen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für mittelbare Schäden wird kein Ersatz geleistet. Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für höhere Gewalt (plötzliche Krankheit, Flugausfall, Unfall usw.). Der Auftragnehmer haftet auch nicht für unverschuldete Sachmängel (defekte technische Geräte usw.) und für die daraus resultierende Unmöglichkeit, weitere Aufnahmen zu machen.
Ist die Durchführung des Auftrages zum vorgesehenen Termin aus Gründen, die die Parteien nicht zu vertreten haben, tatsächlich oder rechtlich nicht möglich, werden die Parteien zunächst versuchen, einen Ersatztermin zu finden. Dabei haben beide Seiten auf andere Buchungen des Auftragnehmers Rücksicht zu nehmen. Der Auftrag ist insbesondere dann nicht faktisch unmöglich, wenn es dem Auftraggeber zumutbar ist, die Veranstaltung den geänderten Umständen anzupassen, um sie in einem veränderten Rahmen stattfinden zu lassen.
Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen gegen den Auftragnehmer aufrechnen, die entweder unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Ergänzungen und Änderungen des Vertrages zwischen den Parteien, einschließlich dieser AGB, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ungeachtet dessen haben individuelle Vereinbarungen weiterhin Vorrang.
Anwendbares Recht ist deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
Erfüllungsort für alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zu erbringenden Leistungen ist Osterode am Harz. Der Gerichtsstand ist Osterode am Harz, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Das Recht, ein Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt unberührt.
Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Denn jedes Bild sollte einzigartig sein, damit Euer besonderer Tag unvergesslich wird. Gemeinsam werden wir eine wundervolle Geschichte erschaffen.